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   VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04   

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VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04 (https://dejure.org/2004,10268)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 (https://dejure.org/2004,10268)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - VK-SH 21/04 (https://dejure.org/2004,10268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen von Teilmengen überlassungspflichtiger Abfälle; Entscheidung der Vergabekammer ohne mündliche Verhandlung wegen Unzulässigkeit bei Zustellung des Nachprüfungsantrags an den Antragsteller; Abfallrechtliche Bestimmungen als ...

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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: als Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Nach ständiger vergaberechtlicher Rechtssprechung und Spruchpraxis bemisst sich das Handeln ohne schuldhaftes Zögern grundsätzlich nach einem Zeitraum von 3 Tagen (so u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03 m.w.Nachw. aus der Rspr; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03) bis höchstens 14 Tagen.

    Eine Rügefrist von 2 Wochen, die in der Rechtssprechung als absolute Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieter lediglich in dem Ausnahmefall zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.09.2003, 1 Verg 4/03).

  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    6. Es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03).

    Von daher ist es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - Verg 34/03

    Vertrauen auf bestehende Verwaltungspraxis der Fachbehörde

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    An die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft ist nicht nur die Vergabestelle (dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2003, Verg 34/03), sondern auch die Vergabekammer gebunden.

    Darauf kommt es allerdings im vorliegenden Fall ohnehin nicht mehr an, da die Zustimmung unstreitig bereits am 23.06.2004 durch die zuständige Behörde erteilt wurde und die AG als Vergabestelle an die behördlicher Entscheidung gebunden ist und auch auf die Richtigkeit vertrauen durfte (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2003, Verg 34/03).

  • OLG Jena, 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

    Hinweispflicht der Vergabekammer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Dieser Darlegungspflicht als Erfordernis einer formal korrekten Antragsbegründung (vgl. dazu u.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 23.01.2003, 6 Verg 11/02) ist die ASt auch nach schriftlichem und mündlichen Hinweis der Vergabekammer auf einen diesbezüglich unzureichenden Sachvortrag nicht nachgekommen.

    Die Rüge gegenüber der Vergabestelle vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens stellt jedoch eine Zulässigkeitsvoraussetzung dar, die von Amts wegen zu beachten ist (vgl. u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.01.2003, 6 Verg 11/02 in Fortführung seiner Spruchpraxis, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000, Verg 9/00; VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2001, 320.VK-3194- 20/01).

  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Die Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der Kammer kann nicht als Rüge im Sinne von §§ 107 Abs. 3 Satz 1 und 108 Abs. 2 GWB klassifiziert werden oder eine solche ersetzen (vgl. u.a. VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2001, 320. VK- 3194-20/01, ebenso VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2002, 1 VK 30/02, VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2002, 24/02; Weyand, ibr-online- Kommentar Vergaberecht, Stand 28.06.2004, § 107 GWB, 16.4.7.1; anders KG, Beschluss vom 15.04.2002, KartVerg 3/02 für den Fall, dass der Vergabestelle durch den Bieter eine Kopie des Nachprüfungsantrages am gleichen Tag übersandt wurde).

    Das KG hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2002 (KartVerg 3/02) eine Rüge dann für entbehrlich gehalten, wenn die ASt im laufenden Verfahren bereits einmal ausgeschlossen wurde und nach dem Widerruf des Ausschlusses aufgrund des gleichen Vorwurfs ein zweites Mal ausgeschlossen worden ist.

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Er hat Erkundigungen einzuholen und ggf. den öffentlichen Auftraggeber aufzufordern, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen (vgl. u.a. Franke / Grünhagen, § 9 VOB/A Rn. 6; BGH BauR 1988, 338 (340); BGH BauR 1994, 236ff (238); OLG Düsseldorf in BauR 1994, 240 ff (242)).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Vielmehr muss er sich aus den Verdingungsunterlagen ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären (vgl. u.a. BGH NJW 1966, 498; BGH BauR 1987, 683; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, § 21 Rn 13 f), notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes.
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Er hat Erkundigungen einzuholen und ggf. den öffentlichen Auftraggeber aufzufordern, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen (vgl. u.a. Franke / Grünhagen, § 9 VOB/A Rn. 6; BGH BauR 1988, 338 (340); BGH BauR 1994, 236ff (238); OLG Düsseldorf in BauR 1994, 240 ff (242)).
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Nach ständiger vergaberechtlicher Rechtssprechung und Spruchpraxis bemisst sich das Handeln ohne schuldhaftes Zögern grundsätzlich nach einem Zeitraum von 3 Tagen (so u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03 m.w.Nachw. aus der Rspr; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03) bis höchstens 14 Tagen.
  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege (vgl. u.a. OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003, 1 Verg 5/03; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.01.2003, Verg W 15/02), falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten würde.
  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1993 - 22 U 55/93

    Hinweispflicht des Bieters

  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im

  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

  • BGH, 22.11.1965 - VII ZR 191/63

    C.i.C-Haftung wg. lückenhafter Angaben im Leistungsverzeichnis

  • OLG Brandenburg, 21.01.2003 - Verg W 15/02

    Beschluss über Beiladung

  • VK Bund, 20.04.2000 - VK 2-06/00

    Ausstattung des Neubaus des Berufsbildungszentrums (BBZ)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • OLG Jena, 16.01.2002 - 6 Verg 7/01

    Antragsbegründung; Antragsbefugnis; Rügefrist

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

  • OLG Rostock, 09.05.2001 - 17 W 4/01

    Unbestimmte Architektenleistungsausschreibung

  • VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01

    Deponierung von Baggergut

  • VK Nordbayern, 27.06.2001 - 320.VK-3194-20/01

    Unverzügliche Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB

  • VK Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 1 VK 30/02

    Unverzüglichkeit der Rüge: positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    Sie macht geltend, zur Begründung könne sich die Vergabekammer nicht auf die Entscheidung der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 22.07.2004 (VK - SH 21/04) berufen, seien die Sachverhalte doch nicht vergleichbar, da im dortigen Verfahren die Zustimmung zur Entsorgung außerhalb des Landesgebietes gerade erteilt und für die Begründung gerade nicht angeführt worden sei, dass es an einer Verletzung von Vergabevorschriften fehle, sondern die Unzulässigkeit des Antrags im dortigen Verfahren allein wegen Nichteinhaltung des Formerfordernisses des § 108 Abs. 2 GWB erfolgt sei.

    (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 -6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2002 - Verg 6/02 = NZBau 2002, 583 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

    41 Bestimmungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft zählen hierzu nicht (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 71/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 72/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

    Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

    (Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Beschluss vom 23.07.2004 - Az.: VK-SH 21/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - VK-SH 4/15

    Welche Anforderungen bestehen an ein ordnungsgemäßes Informationsschreiben?

    Im infolge dessen von der Ast bei der erkennenden Kammer anhängig gemachten Nachprüfungsverfahren VK-SH 21/04 hat die Agg die Ast (zusätzlich) wegen mangelnder Zuverlässigkeit aufgrund einer schweren Verfehlung i.S.v. § 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, nachdem die Ast die Vermutung geäußert hatte, dass ihr Teilnahmeantrag vor dem Hintergrund der Berichterstattung über vermeintliche Sicherheitsrisiken beim Einsatz von IT-Dienstleistern mit Konzernverbindungen in die USA - wie bei der Ast gegeben - aufgrund politischen Drucks der Trägerländer abgewertet worden sei.
  • VK Schleswig-Holstein, 13.12.2004 - VK-SH 33/04

    Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen

    Dieses hätte die ASt nämlich gemäß § 107 Abs. 3 GWB gegenüber der AG rügen müssen und zwar unverzüglich nach Kenntniserlangung der (vermeintlichen) Unmöglichkeit, d.h. beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses und der Erstellung des Angebotes, in jedem Fall aber vor Abgabe des Angebotes (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04; Beschluss vom 05.03.2004, VK-SH 03/04).
  • OLG Schleswig, 18.10.2004 - 6 Verg 2/04

    Einstellungsbeschluss

    VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04 .
  • VK Hamburg, 08.09.2006 - VgK FB 7/06

    Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

    Dies war möglich, obwohl die Kammer den Antrag nach § 110 Abs. S. 1 GWB zugestellt und damit eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint hat und erst später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Überzeugung gelangt ist, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001, Verg11/01; Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Beschluss vom 23.07.2004, Az.: VK - SH 21/04; vgl. auch Reidt-Stickler-Glahs, GWB, § 112, Rn 15).
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